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Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen zusätzlichen Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Der Arbeitgeber kann bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten sparen.

Bei der Auszahlung im Alter, egal ob Kapitalabfindung oder Rentenbezug, fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Ausgenommen davon sind seit 2018 Leistungen aus „Riester-geförderter“ bAV. Hier sind jedoch die Beiträge in der Ansparphase sozialversicherungspflichtig.

Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Steuerpflicht, da die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei erbracht wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass im Alter auf Grund der Einkommenssituation der Steuersatz in aller Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase.

Wir sind Partner des größten banchenübergreifenden Versorgungswerks in Deutschland, welches 2001 gemeinsam von IG Metall und Arbeitgeberverband als MetallRente gegründet wurde.

Wir bieten Ihnen hier zielgruppengerechte bAV. Profitieren sie von der Expertise führender Versicherungsunternehmen und von den Vorteilen der Absicherung über ein Versorgungswerk, wie Großkundenkonditionen, Sicherheit und breitem Produktportfolio.

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Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab.

Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll anzugsfähige Betriebsausgaben. Alternativ kann die Direktversicherung durch Umwandlung eines Teils des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers finanziert werden. Auch die Kombination beider Finanzierungswege ist möglich.

Bei der Direktversicherung steht die Sicherheit der zugesagten Leistung im Vordergrund. Die Versicherungsunternehmen müssen sämtliche Vermögenswerte so anlegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität sichergestellt sind. Auch bei der Fondsgebundenen Direktversicherung müssen Mindestleistungen in Form des Kapitalerhalts gewährt werden.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber bis auf bestimmte Ausnahmefälle nicht zur Zahlung von Beiträgen den Pensionssicherungsverein ( PSVaG) verpflichtet.

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Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche des Arbeitnehmers über den Pensionssicherungsverein ( PSVaG) geschützt.

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Direktzusage / GmbH – Geschäftsführer – Versorgung

Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage sagt der der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters eine Leistung zu. Dies kann beispielsweise eine monatliche Betriebsrente sein.
Sollte der Arbeitnehmer vorher invalide werden oder sterben, sind er bzw. die Hinterbliebenen vielfach ebenfalls über diese Zusage finanziell abgesichert. Der Umfang der Leistung richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit. Die Ansprüche des Arbeitnehmer sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Finanziert wird eine Direktzusage in der Regel allein vom Unternehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber auch darauf verständigen, Teile des Lohnes oder Gehalts für eine Direktzusage umzuwandeln.