Gesundheit & Pflege

Eine private Krankenversicherung kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sondern versicherungsfrei ist.
Das gilt für die folgenden Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
  • Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro)
  • Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der
  • Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.
  • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Die Private Krankenversicherung steht für optimale medizinische Versorgung, ärztliche Therapiefreiheit, herausragenden Service und eine hohe Zufriedenheit.

Bei der Auswahl sollten Sie sich unbedingt fachkundig beraten lassen, denn nicht nur der Preis ist entscheidend.

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat viele Leistungen in den unterschiedlichsten Bereichen reduziert.
Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie die Leistungen aufstocken und sich vor finanziellen Belastungen durch hohe Behandlungskosten schützen. Werten Sie ihre Grundversorgung auf mit einer

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • ambulante Zusatzversicherung
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld

Die Gesetzliche Pflegversicherung reicht nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Pflege ambulant im eigenen Heim oder in einer Pflegeeinrichtung abzudecken.
Mit einem Privaten Pflegegeld oder einer Pflegerente schließen sie diese Lücke. Zusätzlich schützen Sie auch ihre Kinder vor finanzieller Belastung.

Die Gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie privat in einem Land unterwegs sind das zur EU gehört oder mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen unterhält.
Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und auch für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland. Auch Privat Krankenversicherte sollten prüfen, welchen Umfang ihr Auslandskrankenschutz hat.
 

Achtung: Beruflich Entsendete / Expatriates / Studenten und Au Pairs benötigen spezielle Krankenversicherungskonzepte

 

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